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Als
Geschädigter haben Sie Strafanzeige erstattet und es passiert
nichts ? Es wurde Ihnen auch schriftlich mitgeteilt, dass die Strafverfolgungsbehörden überlastet
sind ?
Natürlich können Sie auch von Ihrem Petitionsrecht gebrauch
machen. Das
Petitionsrecht ist als Grundrecht in Artikel 17 des deutschen
Grundgesetzes (GG) festgeschrieben. Bitten und Beschwerden kann
jedermann, jederzeit schriftlich an die zuständige Stelle, oder an
die Volksvertretung richten. Welche Antworten unsere "Volksvertreter"
Beispielsweise parat haben, können Sie bei dem
nachstehenden Link nachlesen. |